leichter Wildschaden auf frisch eingesäten Ackerland

Gutachten

Als Sachverständige und Gutachter erstellen wir Gutachten, wenn z. B. ein landwirtschaftlicher Betrieb bei Verkaufsabsicht bewertet werden soll, in einem Rechtsstreit ein landwirtschaftlicher Sachverhalt geklärt werden soll oder ein Schaden in dem Landwirtschaftsbetrieb entstanden ist. Eine Spezialität ist die Beurteilung der Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben bei Straßenbaumaßnahmen sowie die Ermittlung von Deformierungs- und Umwegeschäden.

 

Hoher Qualitätsanspruch

Unsere Gutachten sind logisch aufgebaut, klar strukturiert und verständlich formuliert. Das erleichtert Ihnen das Verständnis und spart Zeit. Durch ständige Weiterbildung, die Teilnahme an Spezialseminaren, eigener Vortragstätigkeit und zahlreichen Veröffentlichungen stellen wir ständig unsere fachliche Kompetenz unter Beweis. Überzeugen Sie sich selbst!

 

Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige

Generell ist der Begriff “Sachverständiger” nicht geschützt. Jeder kann sich so bezeichnen, ohne dass eine Aussage über die Kompetenz der Person gegeben ist. Ein wichtiges Qualitätskriterium ist hingegen die Bezeichnung “Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger”. Die öffentliche Bestellung ist ein Verfahren, in dem der Sachverständige seine Eignung gegenüber einer Bestellungsbehörde nachweisen muss. Dabei werden neben der fachlichen Eignung auch die persönlichen Voraussetzungen und die Unabhängigkeit des Sachverständigen geprüft. Diese Prüfung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt. Unsere Sachverständigen sind für eine Vielzahl landwirtschaftlicher Fachgebiete vereidigt.

 

Vergütung

Die Vergütung erfolgt in der Regel entsprechend der für die Gutachtenerstellung benötigten Stunden sowie zuzüglich der Fahrtkosten und Nebenkosten. Werden die Sachverständigen von einem Gericht beauftragt, gelten Stundensätze, die das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Abhängigkeit von dem Sachgebiet festschreibt. Bei einem Privatauftrag ist das Honorar frei verhandelbar, orientiert sich aber an den Stundensätzen des JVEG oder der HOAI (Honorartabelle für Architekten und Ingenieure). Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!