Karsten Beck ist regelmäßig Referent beim Seminar „Regulierung von Wildschäden in landwirtschaftlichen Kulturen“ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. In diesem Zusammenhang fanden diverse Veranstaltungen in Hannover, Northeim, Hildesheim, Braunschweig und Uelzen seit 2008 statt. Vorgestellt wird die Vorgehensweise bei der Schadensermittlung von Wildschäden in Getreide, Mais und Grünland. Den aktuellen Vortrag finden Sie hier: Wildschaden in Mais und Grünland (Vortrag als PDF-Datei). Referat beim Online-Seminar „Wildschadenschätzung“ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Northeim am 19. März 2026. Ergänzend finden Sie hier eine Tischvorlage als PDF-Datei mit Quellen, Maschinenringsätzen und einem Formular zur Schadensaufnahme.
Die Regulierung von Wildschäden sollte vorrangig auf einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Jagdausübungsberechtigten beruhen. Ziel ist es zunächst, Schäden durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Mehrzahl der Fälle lässt sich außerhalb des gesetzlichen Verfahrens durch eine privatrechtliche Einigung lösen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine nachvollziehbare Konkretisierung und Dokumentation des Schadens.
Bei der Schadensfeststellung kommt der sorgfältigen Beweissicherung besondere Bedeutung zu. Der Schaden muss objektiviert und eindeutig der verursachenden Wildart zugeordnet werden. Hierzu gehören die genaue Erfassung von Fläche, Kultur, Ertragsniveau und Bewirtschaftung sowie eine aussagekräftige Dokumentation durch Messungen, Skizzen und Fotografien. Andere Schadensursachen, etwa schlechte Bestandesentwicklung, Witterung, Krankheiten oder Schäden durch andere Tiere, sind auszuschließen bzw. zu dokumentieren.
Die Höhe des Aufwuchsschadens ergibt sich grundsätzlich aus Schadensfläche, Ertragsverlust und Erzeugerpreis. Hinzuzurechnen sind notwendige Mehraufwendungen und Folgeschäden; einsparbare Kosten sind abzuziehen. Für die Ermittlung von Fläche, Ertrag und Preis stehen verschiedene Methoden und Hilfsmittel zur Verfügung. Die Richtsätze der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bieten eine einfache und anerkannte Orientierung, sind bei komplexen Schäden oder starken Preisschwankungen jedoch nur eingeschränkt geeignet. Deshalb sollten nach Möglichkeit betriebliche Daten, Erntestatistiken, Abrechnungen und weitere belastbare Quellen herangezogen werden.
Besondere Anforderungen bestehen bei Mais, Raps und Grünland sowie bei Folgeschäden und notwendigen Aufräum- oder Reparaturmaßnahmen. Zugleich sind die Schadensminderungspflicht und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu berücksichtigen. Insgesamt gilt: Eine fachlich belastbare Wildschadensregulierung erfordert eine gründliche Beweissicherung, eine nachvollziehbare Berechnung und eine möglichst objektive Betrachtung des Sachverhalts.
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